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RECHT INTERESSANT: Interessantes zu Rechtsschutzversicherungen

Eine Rechtsschutzversicherung unterstützt einen Ratsuchenden finanziell, wenn man rechtliche Hilfe braucht, etwa bei Streitigkeiten mit Vertragspartnern, bei einem Verkehrsunfall oder gar vor Gericht. Sie übernimmt Kosten für Anwälte, Gerichte, Sachverständige und manchmal auch für Mediationsverfahren. Nähere Einzelheiten liefert der Versicherungsvertrag, der – gemeinsam mit den Versicherungsbedingungen – im Ernstfall gründlich geprüft werden sollte. Mit einer eintrittspflichtigen Rechtsschutzversicherung im Rücken kann man ruhiger in Konflikte gehen und es besteht nicht die Gefahr, die volle finanzielle Belastung selbst tragen zu müssen. Wann hilft die Rechtsschutzversicherung? Typische Fälle sind zum Beispiel Streit mit Nachbarn, im Mietrecht, bei Verkehrsunfällen, im Arbeitsrecht oder bei steuerlichen Angelegenheiten. Sie zahlt Kosten für Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Zeugenauslagen, Gutachter sowie auch für die Gegenseite, falls man hierzu verpflichtet wird. Ihr Versicherungsvertreter kann Ihnen im Ernstfall sicherlich weiterhelfen. Rechtsschutzversicherungsverträge sind flexibel und können in der Regel auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten werden, z.B.: Verkehr, Arbeit, Wohnen (Mieter oder Vermieter), Vertragsstreitigkeiten, Steuerrecht, Sozialrecht oder auch teilweise im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Wer ist versichert? In der Regel umfasst der Schutz den Versicherungsnehmer, Partner und Kinder bis zu einem bestimmten Alter oder bis zum Berufseinstieg. So läuft es im Ernstfall ab: Man meldet den Fall bei der Versicherung, die dann informiert, ob und wie sie Kosten übernimmt. Gerne wird dies im Bedarfsfall auch Ihr Rechtsanwalt für Sie erledigen. Meist zahlt die Versicherung direkt, der Versicherte muss nur eine mögliche Selbstbeteiligung leisten. Wartezeiten und Ausschlüsse: Für einige Bereiche gibt es eine Wartezeit von zumeist drei Monaten nach Vertragsbeginn. Außerdem sind bestimmte Rechtsgebiete, wie Hausbau oder Kapitalanlagen, meist vollständig ausgeschlossen. Geltungsbereich: Der Versicherungsschutz gilt meist in Europa und den Mittelmeerländern, manche Tarife bieten auch weltweiten Schutz bei Kurzreisen. Hier lohnt ein Blick in die Vertragsunterlagen und die vereinbarten Versicherungsbedingungen oder eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit Ihrem Versicherungsvertreter bzw. dem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens (16.10.2025).

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