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STRASSENVERKEHRSRECHT: Na, haben Sie Lust auf ein kleines Quiz?

Heute folgt Teil 7 und damit der letzte Teil unseres kleinen Ratespiels rund um das Straßenverkehrsrecht: Na, wie viele Fragen haben Sie korrekt beantwortet? Nur ein oder zwei Fragen oder klappte es bei allen sieben Fragen?

1. Mit Flip-Flops darf man Auto fahren?

2. Motorräder dürfen an einem Stau rechts vorbeifahren?

3. Ist es erlaubt, den Handyanruf wegzudrücken?

4. Und ist es richtig, dass vor dem Überholen keine (Licht-) Hupe benutzt werden darf?

5. An defekten Parkautomaten darf ohne weiteres geparkt werden?

6. Eine Parklücke freihalten ist doch wohl kein Problem?

7. Laute Musik im Auto kann doch nicht verboten sein, oder?

Frage 7: Laute Musik im Auto kann doch nicht verboten sein, oder?

Doch, kann sie! Die Annahme, dass man im Auto die Musik so laut aufdrehen darf, wie man möchte, ist ein gefährlicher Irrtum. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt nämlich vor: Fahrer müssen jederzeit in der Lage sein, Warnsignale im Straßenverkehr wahrzunehmen. Das bedeutet konkret: Musik, Kopfhörer oder andere Geräte dürfen das Gehör nicht so stark beeinträchtigen, dass man z. B. ein Martinshorn nicht mehr hört – und dadurch etwa ein Einsatzfahrzeug behindert. Ob der Lärm dabei aus der Stereoanlage oder von Kopfhörern kommt, spielt keine Rolle. In jedem Fall handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von mindestens EUR 10,00geahndet werden kann. Trägt die laute Musik nachweislich zu einem Unfall bei, kann es richtig teuer werden. Unser Tipp: Drehen Sie Ihre Lieblingsmusik ruhig auf – aber nur so laut, dass Sie weiterhin mitbekommen, was um Sie herum im Straßenverkehr passiert. Alle bisherigen Quizfragen und ihre Antworten finden Sie auf unserer Webseite. Und jetzt sind wir wirklich gespannt: Na, wie viele Fragen konnten Sie richtig beantworten? (11.09.2025 ra).

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