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STRAFRECHT: Lehrerinnen rechtskräftig wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Eine Klassenfahrt nach London im Jahr 2019 endete tragisch: Die 13-jährige Emily, die an Diabetes Typ 1 litt, erlitt eine Überzuckerung und verstarb infolge eines Herzinfarkts. Ihre Lehrerinnen behaupteten, nichts von der Erkrankung gewusst zu haben. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) ihre Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen bestätigt (Beschluss v. 18.12.2024, Az. 3 StR 292/24). Zunächst hatte das Landgericht (LG) Mönchengladbach die Anklage abgewiesen. Die Lehrerinnen, so das Gericht, seien keine medizinischen Fachkräfte und hätten nicht zwangsläufig erkennen müssen, dass sofortiges Handeln erforderlich gewesen wäre. Zudem hätten sie vorgebracht, nichts von Emilys Diabetes gewusst zu haben. Allerdings sah das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf die Sache anders: Es stellte fest, dass die Lehrerinnen ihre Aufsichtspflicht verletzt hatten, indem sie sich nicht ausreichend über gesundheitliche Besonderheiten ihrer Schüler informiert hatten. Die Erkrankung sei in den Schulunterlagen vermerkt und es sei deshalb ihre Pflicht gewesen, sich darüber Kenntnis zu verschaffen. Als der Fall 2024 erneut vor dem LG Mönchengladbach verhandelt wurde, kamen weitere Details ans Licht: So hatten Mitschüler mehrfach auf Emilys Beschwerden hingewiesen, doch die Lehrerinnen reagierten nicht angemessen. Das Gericht befand, dass rechtzeitige medizinische Hilfe Emilys Tod mit hoher Wahrscheinlichkeit hätte verhindern können. Die Lehrerinnen wurden wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt. Eine von ihnen erhielt eine Geldstrafe von EUR 23.400,00, die andere musste EUR 7.200,00 bezahlen – jeweils entsprechend 180 Tagessätzen. Der BGH bestätigte nun das Urteil. Die genauen Urteilsgründe stehen zwar noch aus, doch in einer Pressemitteilung hieß es, dass das Landgericht die Sorgfaltspflichtverletzung zutreffend festgestellt habe. Nach dem tragischen Verlust gründete Emilys Vater übrigens eine Stiftung zur Aufklärung über Diabetes und zur Prävention ähnlicher Fälle. Ziel ist es, Lehrkräfte und Schulen besser für den Umgang mit chronischen Erkrankungen zu sensibilisieren. Darüber hinaus fordert er vom Land Nordrhein-Westfalen Schadensersatz in Höhe von EUR 125.000,00. Als Dienstherr der Lehrerinnen sieht er das Schulministerium in der Verantwortung (30.01.2025 ra).

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