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RECHT INTERESSANT: Verträge nach dem Todesfall kündigen

Wenn eine nahestehende Person verstirbt, müssen Angehörige nicht nur mit ihrem Schmerz und ihrer Trauer umgehen, sie stehen auch vor vielen organisatorischen Aufgaben. Dazu gehört ebenfalls die Regelung der Verträge, welche die verstorbene Person im Laufe ihres Lebens abgeschlossen hat. Dies kann von Mietverträgen über Versicherungen bis hin zu Vereinsmitgliedschaften reichen. In einem ersten Schritt sollten sich Angehörige deshalb zunächst einmal einen Überblick über die bestehenden Verträge verschaffen. Idealerweise wurde bereits zu Lebzeiten eine Liste erstellt, ansonsten können Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder Auskunft geben. Die Durchsicht der Kontoauszüge des Verstorbenen kann ebenfalls hilfreich sein, um die laufenden Verträge zu ermitteln. Typische Verträge sind beispielsweise Mietverträge, Strom- und Gasverträge, Versicherungen, Mobilfunk- und Internetverträge oder Abonnements für Zeitungen oder Streamingdienste. Auch Verträge mit Verkehrsbetrieben oder Fitnessstudios sollten nicht vergessen werden, ebenso wenig die Abmeldung beim Rundfunkbeitrag. Sobald alle Verträge erfasst worden sind, gilt es in einem zweiten Schritt zu klären, welche davon automatisch enden und welche von den Erben gekündigt werden müssen. Nicht alle Verträge gehen auf die Erben über. So enden beispielsweise viele persönliche Verpflichtungen wie Arbeitsverträge oder bestimmte Vereinsmitgliedschaften mit dem Tod der betreffenden Person. Auch Lebensversicherungen oder private Haftpflichtversicherungen können – je nach Vertragsinhalt – enden. Mietverträge sind übrigens ein Sonderfall: Sowohl der Erbe als auch der Vermieter haben das Recht, innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod des Mieters das Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen, § 580 BGB. Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag des Monats erfolgen und wird nach zwei Monaten wirksam. Alternativ können Ehepartner oder Kinder das Mietverhältnis übernehmen. Für die Kündigung oder Übertragung von Verträgen werden oft verschiedene Dokumente benötigt. Deswegen gilt es, in einem dritten Schritt die wichtigen Dokumente zu organisieren. In der Regel ist eine Sterbeurkunde erforderlich, manche Anbieter verlangen jedoch auch weitere Unterlagen wie Versicherungsscheine oder ärztliche Nachweise. Beim Kündigen von Versorgungsverträgen wie Strom und Gas sollten der Zählerstand erfasst und entsprechende Nachweise beigefügt werden. Es ist empfehlenswert, frühzeitig Kontakt zu den jeweiligen Vertragspartnern aufzunehmen, um einvernehmliche Lösungen zu finden und den beschriebenen Ablauf zu erleichtern (17.10.2024).

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