BITTE BEACHTEN SIE:

ALLE ENTSCHEIDUNGEN UND BEITRÄGE SIND NACH BESTEM WISSEN ZUSAMMENGESTELLT. EINE HAFTUNG FÜR DEREN INHALT ÜBERNEHMEN WIR JEDOCH NICHT. FÜR RÜCKFRAGEN STEHEN WIR IHNEN NATÜRLICH GERNE ZUR VERFÜGUNG.

RECHT KURIOS: Seltsame Gesetze aus aller Welt

Es gibt Gesetze, besonders in den Vereinigten Staaten von Amerika, die so merkwürdig sind, dass man es kaum glauben mag. Eine kleine Auswahl gefällig? Offenbar ist es Ehemännern in Alabama untersagt, ihre Frauen mit einem Stock, dessen Durchmesser mehr als einen Daumen umfasst, zu verprügeln. Mit einem dünneren Stock scheint das also kein Problem zu sein?! Sonntags darf dort übrigens auch kein Domino gespielt werden. In Arizona verbiet ein Gesetz Frauen, Hosen zu tragen, in Lewes dürfen sie das zwar, aber die Hosen dürfen nicht figurbetont sein. Es stellt sich die Frage, wer das nun wiederum beurteilen soll. Esel dürfen in Brooklyn nicht in Badewannen schlafen, Indiana verbietet Frauen, im Badeanzug auf die Straße zu gehen. Ausnahmen gibt es natürlich, nämlich dann, wenn sie weniger als 42 bzw. mehr als 92 Kilogramm wiegen – oder bewaffnet sind. Natürlich gibt es auch zum Thema Waffen einige recht interessante Gesetze: In Texas beispielsweise ist es verboten, am Wahltag mit einem Schwert oder Speer bewaffnet im Wahllokal zu erscheinen, ein Sturmgewehr könnte also durchaus legal sein. In Oklahoma darf eine Waffe nicht sichtbar getragen werden, außer man wird von einem Ureinwohner verfolgt. In einer Gemeinde des Staates Georgia, Kenneshaw, darf man natürlich auch zum Gottesdienst bewaffnet erscheinen. Den tieferen Sinn eines Gesetzes aus Nevada, hier ist es verboten, sein Gebiss zu verpfänden, müsste man zumindest einmal überdenken. Nevada scheint noch ganz andere Gesetze aufweisen zu können, so ist es beispielsweise verboten, auf einem Kamel auf dem Highway zu reiten. In Las Vegas, Freemont Street, ist Hula-Hoop verboten, weil sich dort ein großes Einkaufszentrum befindet und die Stadtväter befürchten, dass Hula-Hoops den Fußgängerverkehr blockieren und das Geschäft benachteiligen würden. Ob es stimmt, dass in Nevada kein aktiver Kommunist eingestellt werden darf, müsste tatsächlich aktuell geprüft werden, denn das Gesetz scheint noch aus der Zeit des Kalten Krieges zu stammen. In Las Vegas sollte tunlichst das Füttern von Tauben unterlassen werden, denn das steht dort unter Strafe, sodass bis zu USS 1.000,00 Geldstrafe und bis zu sechs Monaten Gefängnis blühen, wenn dagegen verstoßen wird. US-amerikanische Experten sind der Meinung, dass bei einer Fütterung immer mehr Tauben auftauchen, der Kot könnte giftig sein und Krankheiten übertragen. Auch in Kanada scheint es einige Gesetze zu geben, über die man sich nur wundern kann. So ist es z.B. verboten, seinen Rasen während eines Regenschauers zu wässern, was sicherlich sonst viele Kanadier tun würden. Restaurant- oder Hotelbesitzer riskieren Gefängnis, wenn sie keine Unterkünfte für berittene Gäste vorweisen können. Freuen wir uns also, dass es in Deutschland und der EU keine derart fragwürdigen Gesetze gibt. Hierzu dann in der nächsten Woche mehr (31.08.23 ra).

STRAFRECHT: Spendabler Einbrecher

Was meinen Sie, eher dreist oder spendabel? Ein 21-jähriger verlobter, arbeitsloser Koch, Stammgast einer bayerischen Pizzeria, musste wegen seiner Geldprobleme häufig seine Rechnungen anschreiben lassen. Logische Konsequenz: Die Schulden wurden immer größer, sodass er dann eines Tages nur noch einen Ausweg sah und nachts in eben jene Pizzeria einbrach, wo er zwei Spielautomaten aufbrach und die Geldkassetten an sich nahm. Darin befanden sich circa EUR 2.500,00, mit denen er am nächsten Tag seine Schulden begleichen konnte. Großzügig lud er gleich auch noch die anwesenden Gäste auf seine Kosten ein, was dem Gastwirt angesichts der bisherigen Mittelknappheit des spendablen Gastes so merkwürdig vorkam, dass er die Polizei verständigte. Diese fand die gestohlenen Geldkassetten in der Wohnung des Beschuldigten. Vor dem Amtsgericht München räumte er die ihm zur Last gelegten Taten ein. Das Gericht sprach den 21-Jährigen schuldig (Urt. v. 02.07.2019, Az. 822 Ds 257 Js 139878/19) und verurteilte ihn wegen des Einbruchdiebstahls und der Sachbeschädigungen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Das Urteil ist rechtskräftig (10.08.23 ra).