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RECHT INTERESSANT: Ruhestand im Ausland, was ist zu beachten?

Unmittelbar nach dem Urlaub kann man mal auf entsprechende Gedanken kommen: Wie wäre es eigentlich, den Lebensabend im Ausland zu verbringen, wo es das ganze Jahr über Sonne und Wärme gibt. La dolce vita genießen, die Seele baumeln lassen und sich darüber freuen, dass es im Ausland häufig wesentlich günstiger ist, als in Deutschland. Zumindest dann, wenn Seniorinnen und Senioren weiterhin ihre deutsche Rente beziehen können. Grund­sätzlich wird die Rente auch dann in voller Höhe weiterbezahlt, wenn der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird. Allerdings muss derjenige, der eine Erwerbs­minderungs­rente bezieht oder Renten­ansprüche nach dem Fremd­renten­gesetz hat, je nach neuem Wohnort mit Kürzungen rechnen. Dass man möglicherweise in Deutschland über kein Bankkonto mehr verfügt, stellt allerdings kein größeres Problem dar, die Renten­versicherung überweist grundsätzlich auch auf Konten im Ausland, wobei bei Überweisungen in Fremd­währungen Kurs­schwanken zu berücksichtigen sind und einige Banken auch Gebühren für die Überweisung erheben. Dafür erhalten Sie dann keine Entschädigung. Auf eine Besonderheit müssen sich Rentner, die im Ausland leben, allerdings einstellen, sie müssen nämlich einmal im Jahr nachweisen, dass sie nach wie vor am Leben sind und deshalb ihre Rente nach wie vor beziehen können. Die Renten­versicherung sendet dafür in aller Regel per Post ein Formular zu, das ausgefüllt zurückgesendet werden muss. Beachten muss man, dass dann, wenn diese sogenannte „Lebens­bescheinigung“ nicht zeitnah in Deutschland wieder ankommt, mit einer Unterbrechung der Renten­zahlung gerechnet werden muss. Darüber hinaus gleicht die Deutsche Renten­versicherung mittlerweile mit einigen Ländern automatisch bereits elektronisch die Sterbedaten ab. Wichtiger Tipp: Rentner im Ausland sollten der Renten­versicherung stets ihre aktuelle und ladungsfähige Anschrift mitteilen. Dies sollte auf jeden Fall schriftlich und unter Angabe der Versicherungs­nummer geschehen. Damit ein geplanter Umzug reibungslos klappt, sollten sie die Versicherung mindestens zwei Monate vor dem Umzug entsprechend informieren. Es empfiehlt sich, bereits vorher mit der Rentenversicherung Kontakt aufzunehmen und die entsprechenden Eckdaten zu klären, um vor bösen Überraschungen, insbesondere vor Unterbrechungen der Rentenzahlungen, geschützt zu sein (02.10.2019 ra).

RECHT INTERESSANT: Ruhestand im Ausland, was ist zu beachten?

Unmittelbar nach dem Urlaub kann man mal auf entsprechende Gedanken kommen: Wie wäre es eigentlich, den Lebensabend im Ausland zu verbringen, wo es das ganze Jahr über Sonne und Wärme gibt. La dolce vita genießen, die Seele baumeln lassen und sich darüber freuen, dass es im Ausland häufig wesentlich günstiger ist, als in Deutschland. Zumindest dann, wenn Seniorinnen und Senioren weiterhin ihre deutsche Rente beziehen können. Grund­sätzlich wird die Rente auch dann in voller Höhe weiterbezahlt, wenn der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird. Allerdings muss derjenige, der eine Erwerbs­minderungs­rente bezieht oder Renten­ansprüche nach dem Fremd­renten­gesetz hat, je nach neuem Wohnort mit Kürzungen rechnen. Dass man möglicherweise in Deutschland über kein Bankkonto mehr verfügt, stellt allerdings kein größeres Problem dar, die Renten­versicherung überweist grundsätzlich auch auf Konten im Ausland, wobei bei Überweisungen in Fremd­währungen Kurs­schwanken zu berücksichtigen sind und einige Banken auch Gebühren für die Überweisung erheben. Dafür erhalten Sie dann keine Entschädigung. Auf eine Besonderheit müssen sich Rentner, die im Ausland leben, allerdings einstellen, sie müssen nämlich einmal im Jahr nachweisen, dass sie nach wie vor am Leben sind und deshalb ihre Rente nach wie vor beziehen können. Die Renten­versicherung sendet dafür in aller Regel per Post ein Formular zu, das ausgefüllt zurückgesendet werden muss. Beachten muss man, dass dann, wenn diese sogenannte „Lebens­bescheinigung“ nicht zeitnah in Deutschland wieder ankommt, mit einer Unterbrechung der Renten­zahlung gerechnet werden muss. Darüber hinaus gleicht die Deutsche Renten­versicherung mittlerweile mit einigen Ländern automatisch bereits elektronisch die Sterbedaten ab. Wichtiger Tipp: Rentner im Ausland sollten der Renten­versicherung stets ihre aktuelle und ladungsfähige Anschrift mitteilen. Dies sollte auf jeden Fall schriftlich und unter Angabe der Versicherungs­nummer geschehen. Damit ein geplanter Umzug reibungslos klappt, sollten sie die Versicherung mindestens zwei Monate vor dem Umzug entsprechend informieren. Es empfiehlt sich, bereits vorher mit der Rentenversicherung Kontakt aufzunehmen und die entsprechenden Eckdaten zu klären, um vor bösen Überraschungen, insbesondere vor Unterbrechungen der Rentenzahlungen, geschützt zu sein (02.10.2019 ra).